Höhere Grundfreibeträge, Steuertarif
Der maßgebliche Grundfreibetrag steigt ab 1.1.2026 von € 12.084,00 auf € 12.348,00 bzw. auf € 24.696,00 bei Zusammenveranlagung. Die Tarifeckwerte 2026 bewegen sich in der ersten Stufe von € 12.349,00 bis € 17.799,00. Die höchste Progressionszone (3. Tarifzone mit einem Steuersatz von 42 %) beginnt im Jahr 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von € 69.879,00. Der Reichensteuerzuschlag (plus 3 %) wird 2026 unverändert ab einem zu versteuernden Einkommen von € 277.826,00 fällig. Bei Zusammenveranlagung gelten jeweils die doppelten Beträge.
Höhere Pendlerpauschale
Nach dem Gesetzentwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 soll die Entfernungspauschale auf 38 Cent pro Entfernungskilometer angehoben werden. Die neue Pauschale gilt ab dem ersten Entfernungskilometer.
Übungsleiter-/Ehrenamtspauschale
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 soll die Übungsleiterpauschale von gegenwärtig € 3.000,00 auf € 3.300,00 angehoben werden. Die Ehrenamtspauschale soll sich von € 840,00 auf € 960,00 erhöhen.
Höhere Bruttolistenpreisgrenze für E-Autos
Steuervergünstigungen in Form des Ansatzes von nur einem Viertel des Bruttolistenpreises als private Nutzungsentnahme im Rahmen der 1-Prozent-Regelung können für Elektrofahrzeuge in Anspruch genommen werden, deren Bruttolistenpreis € 100.000,00 nicht übersteigt. Die Wertgrenze gilt rückwirkend für Anschaffungen ab dem 1.7.2025.
Sachbezugswerte 2026
Für 2026 gelten voraussichtlich folgende Sachbezugswerte (Referentenentwurf der 16. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung): Frühstück: täglich € 2,37, monatlich € 71,00, Mittag-/Abendessen: täglich € 4,57, monatlich
€ 137,00, Verpflegungssatz: € 11,50 täglich, € 345,00 monatlich, freie Unterkunft: € 9,50 täglich, € 285,00 monatlich.
Sozialversicherungsrechengrößen 2026
Gemäß dem Entwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für Renten-/Arbeitslosenversicherung in 2026 € 101.400,00 (monatlich € 8.450,00). Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Krankenversicherung/Pflegeversicherung beträgt voraussichtlich € 69.750,00 (monatlich
€ 5.0812,50). Die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken-/Pflegeversicherung wird voraussichtlich auf € 77.400,00 (monatlich 6.450,00) erhöht. Die Bezugsgröße wurde im Entwurf auf € 47.460,00 (monatlich € 3.955,00) festgelegt.