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Textabschrift des Videos (Transkription)
Was ändert sich 2025 bei der Kleinunternehmerbesteuerung?
Seit Jahresbeginn gelten als Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer alle, die
- im Vorjahr nicht mehr als 25.000 Euro Umsatz erzielt haben und
- im laufenden Jahr die Umsatzgrenze von 100.000 Euro nicht überschreiten.
Zu beachten ist, dass die bisherige Möglichkeit, die Umsatzentwicklung zu prognostizieren, entfällt. Seit 2025 gilt stattdessen eine klare, auf tatsächlichen Umsätzen basierende Grenze. Wird diese überschritten, greift ab dem die Umsatzgrenze überschreitenden Umsatz automatisch die Regelbesteuerung.
Neu ist auch die EU-weite Kleinunternehmerregelung: Seit dem 1.1.2025 können deutsche Unternehmerinnen und Unternehmer in anderen EU-Ländern die dortige Kleinunternehmerregelung nutzen, unabhängig davon, ob sie die deutsche Grenze einhalten.
Voraussetzung: Kleinunternehmer-Identifikationsnummer und ein Jahresumsatz unter € 100.000,00.
Umgekehrt können auch EU-Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Kleinunternehmerregelung anwenden. Zu beachten ist aber, dass ein Vorsteuerabzug in Deutschland für Leistungen im Zusammenhang mit einer ausländischen Kleinunternehmerregelung ausgeschlossen ist.