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Wie können Steuerpflichtige Auskünfte vom Finanzamt einholen?
Steuerpflichtigen stehen folgende Möglichkeiten zur Auskunftseinholung beim Finanzamt zur Verfügung:
- Ein Antrag auf verbindliche Auskunft wird bei steuerlich komplizierten Sachverhalten empfohlen, um zu erfahren, wie das Finanzamt das geplante Vorhaben beurteilt. Die Beantwortung liegt im Ermessen der örtlich zuständigen Finanzbehörde.
- Im Anschluss einer Außenprüfung sollen Finanzämter auf Antrag einer bzw. eines Steuerpflichtigen eine verbindliche Zusage erteilen, wie ein geprüfter und im Prüfungsbericht dargestellter Sachverhalt in Zukunft steuerlich behandelt wird. Ab 2025 gilt dies bereits nach Erlass eines Teilabschlussbescheides. Bei der verbindlichen Zusage handelt es sich um eine Sollvorschrift. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch.
- Betriebsstättenfinanzämter haben auf Anfrage Lohnsteueranrufungsauskünfte darüber zu geben, welche Lohnsteuervorschriften im konkreten Fall anzuwenden sind. Die Auskünfte sollen vor allem Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Lohnsteuerfragen unterstützen, können aber auch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern angefragt werden.