Seitenbereiche
Jetzt Kontakt aufnehmen

Jahressteuergesetz 2024: Öffnungsklausel für Grundsteuerwerte nutzen

Inhalt

Steuernews-TV Juli 2025

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde eine neue Öffnungsklausel eingeführt: Eigentümerinnen und Eigentümer können bei deutlicher Abweichung einen niedrigeren Grundsteuerwert nachweisen – wie das geht, erfahren Sie in Steuernews-TV.

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Textabschrift des Videos (Transkription)

Jahressteuergesetz 2024: Öffnungsklausel für Grundsteuerwerte nutzen

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt eine wichtige Neuerung im Bewertungsgesetz BewG: Mit Paragraf 220 wurde eine sogenannte Öffnungsklausel eingeführt. Diese erlaubt es Eigentümerinnen und Eigentümern, einen niedrigeren Grundsteuerwert nachzuweisen – sofern der nach den Bewertungsvorschriften ermittelte Grundbesitzwert mindestens 40 % über dem tatsächlichen gemeinen Wert der Immobilie liegt.

Voraussetzung: Der niedrigere gemeine Wert muss nachgewiesen werden, etwa durch ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder eines öffentlich bestellten und zertifizierten Sachverständigen für Grundstückswerte.

Alternativ kann auch ein tatsächlich erzielter Kaufpreis als Nachweis dienen, sofern dieser im üblichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag zustande kam und die maßgeblichen Verhältnisse gegenüber den Verhältnissen am Hauptfeststellungszeitpunkt unverändert sind.

Empfehlung: Eigentümer sollten daher prüfen, ob ihr Grundsteuerwert erheblich über dem tatsächlichen Marktwert liegt und gegebenenfalls von der neuen Regelung Gebrauch machen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.