Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Textabschrift des Videos (Transkription)
Sozialversicherungsrechengrößen 2025: Das ändert sich!
Die Sozialversicherungsrechengrößen für 2025 stehen fest! Seit dem 1. Januar gelten erstmals einheitliche Werte für alte und neue Bundesländer – die bislang notwendige Rechtskreistrennung entfällt somit für Meldungen ab 2025. Achtung: Nachdem die Lohnsteigerungen im Jahr 2023 deutschlandweit mit durchschnittlich 6,44 % besonders hoch waren, steigen auch die Beitragsbemessungsgrenzen deutlich an.
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze 2025 bei 8.050 Euro monatlich bzw. 96.600 Euro jährlich. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt eine Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 Euro monatlich bzw. 66.150 Euro jährlich. Die für die gesetzliche Krankenversicherung maßgebliche Versicherungspflichtgrenze beträgt 2025 6.150 Euro im Monat bzw. 73.800 Euro im Jahr.