Seitenbereiche
Jetzt Kontakt aufnehmen

Verkauf von Ackerstatusrechten

Inhalt

Der Fall

Ein Landwirt, der mit seinen Umsätzen der Durchschnittsatzbesteuerung unterliegt, verkaufte Ackerstatusrechte für landwirtschaftliche Nutzflächen nach Vorschriften der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung für Schleswig-Holstein (DGL-VO SH). Der Landwirt erhielt als Entgelt für die Verpflichtung zur Anlegung/zum Erhalt des Dauergrünlands ein einmaliges Entgelt von € 10.500,00. Das Finanzamt unterwarf den Verkauf der Regelbesteuerung und forderte vom Landwirt 19 % Umsatzsteuer auf das Entgelt ein.

Das Urteil

Der Bundesfinanzhof teilte die Auffassung des Finanzamts, wonach der Landwirt mit dem Verkauf der Statusrechte der Regelbesteuerung unterliegende Umsätze ausgeführt hat. Die Veräußerung stellt keine landwirtschaftliche Dienstleistung dar. Der Verkauf würde nicht der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen (Urteil vom 8.2.2018 V R 55/16). Im Ergebnis schmälerte die zu zahlende Umsatzsteuer den Erlös des Landwirts, da dieser dem Käufer keine Umsatzsteuer verrechnet hat.

Stand: 28. August 2018

Bild: Countrypixel - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Foto: Illustration
Illustration

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns

In mehr als 44 Jahren haben wir uns von lokal tätigen Steuerkanzleien zu einem überregional präsenten Steuerspezialisten mit rund 80 engagierten Steuerberatern und Mitarbeitern entwickelt. Ein Erfolg, den wir auch unserer Vernetzung und Partnerschaft innerhalb unseres Kanzleiverbunds mit den Standorten in Deutschland (Trier) und Luxemburg (Wasserbillig - Kanton Grevenmacher) verdanken. Nutzen Sie unsere Synergien!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.